Die folgenden Fragen und Antworten basieren auf der Hausordnung für die Ausstellungsräume der Schallaburg. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher unterliegen der Hausordnung. Diese nehmen die Hausordnung zur Kenntnis und verpflichten sich, sie einzuhalten. Personen in alkoholisiertem Zustand kann der Zutritt verweigert werden.