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Ausstellungsordnung

Diese Ausstellungsordnung regelt die Benützung der  Ausstellungsräumlichkeiten der Schallaburg. Alle MitarbeiterInnen und BesucherInnen unterliegen dieser Hausordnung. Der/Die BesucherIn nimmt die Hausordnung zur Kenntnis und verpflichtet sich, für die Einhaltung derselben Sorge zu tragen. Personen in alkoholisiertem Zustand kann der Zutritt verweigert werden.

Öffnungszeiten

Auf die aktuellen Öffnungszeiten wird im Eingangsbereich hingewiesen. Von Montag bis Freitag erfolgt der letzte Einlass in die Ausstellung um 16:15 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertags um 17:15 Uhr. Falls nicht anders angegeben, wird die Schließung der Ausstellungsräume über Lautsprecher kurz vorher durchgesagt, die Räume sind unverzüglich zu verlassen.

Fotografieren

Die Mitnahme und der Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten in die Ausstellungsräume ist grundsätzlich verboten. Das Berühren und Fotografieren der Ausstellungsobjekte ist ausdrücklich untersagt.

Rucksäcke und Gepäck

Die Mitnahme  von Schirmen, Stöcken oder Gleichwertigem; Handtaschen und Taschen über eine Größe von 30 x 20 cm; Rücksäcken jeder Größe und von Waffen jeglicher Art (Messer, Schusswaffen, Schlagringe, Pfeffersprays etc.) ist verboten.

Speisen und Getränke

Der Verzehr von Speisen, Getränken und Speiseeis ist nur in den dafür bestimmten Bereichen gestattet. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellungsräume nicht mit Speisen und Getränken betreten werden dürfen.

Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren in den Schlossbereich (mit Ausnahme des Gartens) ist nicht gestattet.

Rauchen

In der Schallaburg ist Rauchen sowie die Verwendung von offenem Feuer strengstens untersagt. Insbesondere gilt dies auch für Ausstellungsräume, Lagerräume, Depots, Keller, Vortragssaal, Shop- und Kassenbereich sowie im Gang- und Garderobenbereich. Eine Ausnahme bilden die Aufenthaltsräume sowie der Gastgarten des Schlossrestaurants. Vor Verlassen dieser Räume sind brennende Tabakwaren zu löschen. In diesem Zusammenhang wird auf die Brandschutzordnung verwiesen, die für jedeN MitarbeiterIn und jedeN BesucherIn gilt.

Besucherinfo

Öffnungszeitraum:
31. März bis 4. November 2012
Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage 9 bis 18 Uhr
(Kassa- und Einlassschluss 1 Stunde vorher)

Preise + Führungen
Kulturvermittlung
Restaurant
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Renaissanceschloss Schallaburg
3382 Schallaburg 1
Austria
Tel: +43 2754 6317-0

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